Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster
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In Deutschland haben viele Studierende neben ihrem Studium einen Job, mit dem sie zusätzlich zur Unterstützung durch Ihre Eltern oder durch die staatliche Bildungsförderung "BAföG" ein bisschen Geld verdienen. In den meisten Fällen arbeiten Studierende ca. 5 bis 15 Stunden pro Woche, zum Beispiel als Aushilfe in Geschäften, Büros und Cafés, als Nachhilfelehrer für Schüler, als Mitarbeiter in einem Call Center, als studentische Hilfskraft an der Universität.
Auch internationale Studierende können unter bestimmten Bedingungen in Münster neben ihrem Studium Geld verdienen. Staatsangehörige der EU, des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen in der Regel keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, um in Münster arbeiten zu können. Für die Angehörigen der neuen osteuropäischen Beitrittsländer gilt eine spezielle Übergangsregelung, weshalb sie eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen.
Prinzipiell kann man als ausländischer Staatsbürger pro Jahr 90 Tage (oder 180 halbe Tage) ohne gesonderte Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Bei weiteren Fragen zur Arbeitserlaubnis wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausländerangelegenheiten der Stadt Münster. Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft an der Universität gilt als zustimmungsfrei und kann ohne zeitliche Begrenzung ausgeführt werden. Für Pflichtpraktika, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sind, ist ebenfalls keine Zustimmung der Ämter notwendig. Bei freiwilligen Praktika, auch wenn diese unbezahlt sind, gilt hingegen wieder die 90-Tage-Regelung.
Studentische Hilfskraftstellen sind allgemein sehr beliebt und daher stark nachgefragt. Dennoch sollten Sie sich bei Interesse und fachlicher Eignung auf jeden Fall bewerben. Entsprechende Stellenausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten Ihres Fachbereichs oder Instituts. Stellenanzeigen außerhalb der Universität können Sie im wöchentlich erscheinenden Magazin "na dann" finden. Das Magazin erscheint jeden Mittwoch in Printform und jeden Dienstagabend im Internet unter www.nadann.de.
Studierende können sich zur Beratung gerne an das Career Development Center (CDC) der Fakultät wenden
Weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige können unter folgender Adresse erfragt werden:
Bundesanstalt für Arbeit
Arbeitsamt Münster
Wolbecker Str. 45 - 47
Tel.: 0251 698369
Fax: 0251 698206
E-Mail: Muenster.SzA-AvuAB@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsamt.de
Das internationale Zentrum der Universität, "Die Brücke", veranstaltet jedes Jahr im November die Unternehmens-Messe Connecta für internationale Studierende. Dort können Studierende erste Kontakte zu Unternehmen und potentiellen Arbeitgebern knüpfen.
Die Brücke
Internationales Zentrum der Universität Münster
Wilmergasse 2
48143 Münster
Tel.: 0251 83-22229
E-Mail: diebruecke@uni-muenster.de
Internet: www.uni-muenster.de/diebruecke
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