Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster
Visum
Internationale Studierende aus Ländern, die keine Mitgliedsstaaten der EU sind, brauchen ein Visum, um sich in Deutschland aufzuhalten. Die folgenden Informationen sollen Ihnen erste Informationen geben, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollten sich in Visumsangelegenheiten unbedingt an eine deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland wenden.
Mit einem Touristenvisum können Sie in Deutschland nicht studieren und es lässt sich auch nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum abändern. Deshalb ist für internationale Studierende und Studienbewerber wichtig zu wissen, für welche Art von Visum sie sich bewerben müssen. Ein Studienbewerbervisum ist für Personen geeignet, die noch keine Zulassung zur Hochschule haben. Dieses Visum ist nur für drei Monate gültig. Nach erfolgter Zulassung durch die Hochschule muss das Visum direkt in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden. Hierfür ist das Amt für Ausländerangelegenheiten der Stadt Münster zuständig.
Das Visum zu Studienzwecken gilt für ein Jahr. Um dieses Visum zu bekommen, braucht man neben den allgemeinen Unterlagen (s. u.) auch den Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule oder des Studienkollegs. Trotz der langen Gültigkeit besteht eine dreimonatige Frist zur Meldung bei der Stadt Münster. Ein Sprachkursvisum kann später nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden. Dieses Visum ist zeitlich begrenzt und erlaubt keinerlei Gelderwerb in Deutschland. Es dient ausschließlich dem Besuch von offiziellen Sprachkursen.
Beantragen können Sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Sie sollten sich möglichst früh um ein Visum bemühen, da die Bearbeitungszeiten oft bei mehreren Wochen liegen.
Folgende Unterlagen sind im Allgemeinen bei der Antragsstellung vorzulegen:
- ein gültiger Reisepass
- Passfotos
- eine Hochschulzugangsberechtigung, die in Deutschland anerkannt wird (das Abiturzeugnis oder ein entsprechendes Äquivalent)
- Nachweis über bisherige Studienleistungen
- und ein Nachweis, dass die komplette Finanzierung für ein Jahr gesichert ist; d. h. eine Person (Familienmitglied etc.) muss für alle anfallenden Kosten bürgen; dies muss notariell bestätigt sein. Alternativ kann der Antragssteller nachweisen, dass die Kosten für ein Jahr (Richtgröße: 12 x 550,- EUR (Monat) + Basis 1600,- EUR) selbst getragen werden können. Im letztgenannten Fall muss in Deutschland ein Bankkonto mit einem entsprechenden Guthaben und mit einem Sperrvermerk angelegt werden.
Amt für Ausländerangelegenheiten in Münster
Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Ihrer Ankunft in Münster beim Amt für Ausländerangelegenheiten anmelden. Für Studierende mit Visum ist diese Anmeldung besonders wichtig. Aber auch Erasmus-Studierende müssen sich beim Amt für Ausländerangelegenheiten mit den oben genannten Unterlagen (außer dem Visum) melden. Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Zulassungsbescheid der Hochschule
- Mietvertrag (oder Bestätigung des Vermieters)
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis (im Original und mit beglaubigter Übersetzung)
- Unterlagen der deutschen Botschaft (Visum)
Wichtige und aktuelle Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt gibt es bei:
Stadtverwaltung - Amt für Ausländerangelegenheiten
Stadthaus II
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Tel: 0251 4923636
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr / 15:00 - 18:00 Uhr
Auf diesen Internetseiten finden Sie weitere Informationen:
http://www.auswaertiges-amt.de
http://www.studieren-in-deutschland.de/
Schnellzugriff
TOP-Adressen
- Dekanat
- Vorlesungsverzeichnis
- Studienberatung
- Fachbereichsbibliothek
- Prüfungsamt
- Systemadministration
- Fachschaft
- AlumniUM



