Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster

Freemover

Das Vorgehen zur Kursbelegung als Freemover besteht aus drei Schritten:

1. Schritt: Recherche der Gasthochschule

Prüfen Sie bitte beim International Relations Center VOR Ihrer Bewerbung als Freemover die Qualität der ausländischen Hochschule (Ansprechpartner: Dr. Ulrike Augustin). Falls die Hochschule noch nicht in der Anrechnungstabelle des Prüfungsamtes zu finden ist, füllen Sie bitte das Formular UniCheck aus und reichen Sie dieses bei Dr. Ulrike Augustin ein. Bitte beachten Sie, dass die Liste der bisherigen Anrechnungen nur zu Ihrer Information dient, Kurse aber immer wieder neu überprüft werden und keineswegs ein Anrechnungsanspruch daraus entsteht.
Beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2012 an folgenden Universitäten keine Anrechnung von Prüfungsleistungen mehr möglich sein wird:

- San Diego State University
- Saint Mary's University

2. Schritt: Kursrecherche

Informieren Sie sich selbständig über das Kursangebot an Ihrer Gasthochschule. Grundsätzlich können sämtliche Wahlpflichtmodule anerkannt werden, sofern formale und inhaltliche Gleichwertigkeit zu einem Münsteraner Kurs vorliegt.

3. Schritt: Kursfestlegung

Als Freemover reichen Sie bitte den  Antrag auf Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen bei den Centerverantwortlichen für Anrechnung ein:
- Accounting: Dr. Friedrich Sommer
- Finance: Bryan Foltice
- Management: Dr. Christoph Brast
- Marketing: Philipp Noormann
- Schlüsselqualifikation: Julius Hannemann
- VWL Bachelor: Metin Kaptan
- VWL Master: Frauke Voosholz
- Wahlpflichtmodule im BWL-/VWL-Bachelor: Ulrike Augsutin

Bitte fügen Sie dem Antrag möglichst detaillierte Kursebeschreibungen (Gliederung, Syllabus, Course Outline, "Tentative course outline", "Week-by-week lecture scheme" etc.). Die Kursbeschreibungen müssen im Original sein - und sofern diese in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind - auch übersetzt werden (eigene Übersetzung, nicht beglaubigt).

Studierende, die als Freemover an eine unserer Partneruniversitäten gehen, können einen Antrag auf das integrierte Auslandssemester stellen. Voraussetzung ist, dass ein Vertrag für das entsprechende Studienniveau besteht. Freemover, welche an eine Partneruniversität gehen, an der nur auf Bachelor-Niveau oder nur auf Master-Niveau ein Abkommen besteht, können demnach nur auf diesem jeweiligen Niveau mit Austauschstudierenden gleichgestellt werden. Die Anrechnung verläuft damit genauso wie bei den Studierenden, die über ein Austauschabkommen ins Ausland gehen. Ansonsten gelten die normalen Regelungen für Freemover. Einen Überblick über alle Partneruniversitäten und die Bereiche, in denen Abkommen bestehen, finden Sie hier. Informationen zum genauen Ablauf für das integrierte Auslandssemester erhalten Sie, wenn Sie in der linken Navigationsleiste auf Ihr entsprechendes Studienfach /- level klicken.

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