Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät hat sich zum Ziel gesetzt, die internationale Studierendenmobilität in den Bachelor- und Masterstudiengängen zu erhöhen. Hierzu wurde ein sogenanntes Mobilitätsfenster in die Studienverlaufspläne der Bachelorstudiengänge integriert. Das Anrechnungsverfahren für Masterstudiengänge wurde flexibilisiert.

Schritte VOR dem Auslandsaufenthalt

Durch einen Beschluss des Prüfungsausschusses gilt: Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der WWU, die im Ausland erbrachte Leistungen für einen Münsteraner Kurs angerechnet haben möchten, müssen die ausländischen Kurse VOR dem Aufenthalt auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Eine erstmalige Prüfung nach dem Aufenthalt ist für erbrachte Leistungen nicht mehr möglich. Die Leistungen werden ohne Note angerechnet. Hier erhalten Sie mehr Informationen  zur Anrechnung an unseren Partneruniversitäten für die Studiengänge BSc BWL, BSc VWL, BSc WI und MSc BWL, MSc VWL, MSc IS. Planen Sie einen Auslandsaufenthalt an keiner unserer Partneruniversitäten zu absolvieren, erhalten Sie Informationen zur Anrechnung unter der Rubrik Freemover.

Alle Gliederungen ausländischer Kurse müssen entweder auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Deutsche Übersetzungen können von Ihnen selbst vorgenommen werden und müssen nicht beglaubigt sein. Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie ausreichend detaillierte Gliederungen einreichen. Sollten die Informationen über den ausländischen Kurs nicht ausreichen um über formale und/oder inhaltliche Gleichwertigkeit zu einem Münsteraner Kurs zu entscheiden, senden die Verantwortlichen Ihre Unterlagen ungeprüft zurück.

Tendenzaussagen
Vor dem Auslandsaufenthalt können nur Tendenzaussagen gemacht werden, d.h. es wird Ihnen mitgeteilt, ob das Kurspaket wahrscheinlich angerechnet werden kann oder ob eine Anrechnung ganz auszuschließen ist. Dies ist eine reine Formsache: In aller Regel wird nach dem Auslandsaufenthalt und nach Vorlage der erbrachten Leistungen auf der Basis dieser Tendezaussage formal anerkannt.

Änderungen im Ausland
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie vor Ort an der ausländischen Hochschule feststellen, dass ein Kurs nicht mehr angeboten wird bzw. Sie dort erst auf weitere Kurse aufmerksam werden, die Sie gerne belegen und in Münster anrechnen lassen möchten.

Bitte schicken Sie in diesem Fall per Email eine ausgefüllte, eingescannte Kopie des alten Anrechnungsantrags, den neuen aktualisierten Antrag sowie eine Gliederung (Syllabus, Course Outline) des neuen Kurses an die Verantwortlichen der Anrechnung.

Schritte NACH dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie lediglich Ihren vor dem Auslandsaufenthalt unterschriebenen Anrechnungsantrag im Prüfungsamt bei Frau Tanja Brömmelhaus zusammen mit den Leistungsnachweisen (Transcript of Records) einreichen.


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