Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster

Auslands-BAföG

Wie das Inlands-BAföG ist auch das Auslands-BAföG abhängig von den Vermögensverhältnissen der Eltern. Es gelten hier jedoch großzügigere Bemessungsgrenzen, so dass Sie Auslands-BAföG auch dann erhalten können, wenn Sie im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben. Für die Antragsstellung müssen Sie die folgenden Förderungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Als Free Mover müssen Sie mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben (bei Austauschprogrammen gilt diese Auflage nicht).
  • Die Studiendauer an der Zieluniversität muss mindestens drei Monate betragen, wenn Sie als Praktikant oder im Rahmen eines Austauschprogramms ins Ausland gehen, und mindestens sechs Monate, wenn Sie Ihr Auslandsstudium selbständig organisieren.
  • Sie müssen ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache nachweisen können.

Auslandszuschläge für Länder außerhalb der EU

Für einen Auslandsaufenthalt in Ländern außerhalb der EU wird das Inlands-BAföG um einen Auslandszuschlag aufgestockt, der je nach Zielland zwischen 60 und 450 € beträgt und nicht zurückgezahlt werden muss. Außerdem werden Studiengebühren bis zu 4.600 € pro Jahr erstattet, sowie eine Reisekostenpauschale und ein Zuschuss zu einer eventuell notwendigen Auslandskrankenversicherung bezahlt. Für Aufenthalte in EU-Ländern werden nur die Studiengebühren, die Reisekosten und die Krankenversicherung bezuschusst, Auslandszuschläge werden nicht gezahlt.

Die Antragstellung

Für jedes Zielland ist ein bestimmtes BAföG-Amt in Deutschland zuständig, bei dem Sie Ihren Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihnen die Förderung vom ersten Monat im Ausland an zur Verfügung steht, müssen Sie spätestens sechs Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts das Auslands-BAföG beantragen. Da Sie sechs Monate vor Beginn Ihres Studienaufenthaltes jedoch häufig noch nicht alle Unterlagen für die Antragstellung vorliegen haben, ist dies oft nicht realisierbar. Sie können den Antrag deshalb auch kurzfristiger einreichen, erhalten dann aber aufgrund einer recht langen Bearbeitungszeit die Förderung entsprechend später (etwa als Nachzahlung für die Monate, die Sie bereits im Ausland sind). Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten der BAföG-Ämter.

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