Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster
Karlstad University
| Anzahl Studierende: | 11.000 |
| Gründungsjahr: | 1967 |
| Stadt: | Karlstadt |
| Einwohnerzahl: | 81.000 |
| Geeignet für (Studienfach): | BWL, VWL, WI |
| Geeignet für (Studienabschluss): |
Bachelor, Master |
| Austauschplätze: | WS: 2, SS: 2 |
| Studiendauer: | 1 od. 2 Semester |
| Kalenderjahr: | WS: Mitte August bis Mitte Januar, SS: Mitte Januar bis Anfang Juni |
| Vorlesungssprache: | Schwedisch/Englisch |
| Studiengebühren: | keine |
| Erasmus-Code: |
S KARLSTA01 |
| Bewerbung: | siehe Bewerbungsleitfaden |
| Ansprechpartner: | Sophie Wohlhage |
| Webseiten: |
Karlstad University |
| Stadt Karlstadt |
|
| Erfahrungsberichte: | Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2009/2010 |
| Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2010/2011 | |
| Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2010/2011 (2) | |
| Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2010/2011 (3) |
|
| Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2010/2011 (4) |
|
| Auslandssemester an der Karlstad University, WS 2011/2012 (1) |
Informationen über Schweden
Lebenshaltungskosten
Nach Erfahrung von Studierenden muss von einer Orientierungssumme von etwa SEK 7.300,- ausgegangen werden. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie bei 'Study in Sweden'. (1 Euro (EUR) = 9.40678 Swedish Krona (SEK); Stand: April 2008)
Unterkunft
Die preiswerteste Möglichkeit besteht in den Studentenwohnheimen, die sich teilweise auf dem Campus der Hochschulen befinden. Die Kosten für die Unterkunft betragen ca. SEK 2.000,- bis SEK 3.000,- pro Monat (in größeren Städten bis SEK 3.400,-). Eine detaillierte Aufgliederung finden Sie bei 'Study in Sweden'. (1 Euro (EUR) = 9.40678 Swedish Krona (SEK); Stand: April 2008)
Hochschulen
In Schweden unterscheidet man zwischen Universitäten und University-Colleges. Bis auf wenige Ausnahmen stehen die Hochschulen unter öffentlicher Trägerschaft. Die Forschungsaktivitäten konzentrieren sich in erster Linie auf die Universitäten, aber auch an den größeren University-Colleges wird Forschung betrieben.
Studiensystem
Das akademische Jahr ( > Tertiary Education) ist in zwei Semester (Herbst- und Frühjahrssemester) gegliedert. Das Herbstsemester beginnt Mitte oder Ende August und endet Mitte Januar, das Frühjahrssemester beginnt Mitte Januar und endet Anfang Juni.
Die Hochschulausbildung in Schweden erfolgt generell in Form von Kursen. Ein Punktesystem dient zur Einstufung der verschiedenen Programme und Kurse. So entspricht eine Woche Vollzeitstudium einem Punkt (credit). Im allgemeinen umfasst ein Kurs 5-20 Punkte. Am Ende eines Kurses erhalten die Teilnehmer bewertete Scheine (Zertifikate).
Neben dem frei gestalteten Studium werden sogenannte Studienprogramme unterschiedlicher Länge angeboten, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen. Sie fassen Pflichtkurse, empfohlene Kurse und Wahlkurse zusammen. Die Punktzahl reicht von 80 bis 220, was einer Studiendauer von 2 bis 5 1/2 Jahren entspricht.
Die zu erlangenden akademischen Grade sind ebenfalls abhängig von den erreichten Studienpunkten.
Ein Diplom (Högskoleexamen) erfordert mindestens 80 Studienpunkte.
Der Grad B.A., B.S. und Bachelor of Social Science Degrees (Kandidatexamen) erfordert mindestens 120 Studienpunkte.
Der Grad M.A., M.S. und Master of Social Science Degrees (Magisterexamen) erfordert mindestens 160 Studienpunkte.
Daneben werden noch Berufsdiplome in Fächern wie Medizin, Kunst, Jura, Ingenieurwissenschaften etc. vergeben. Auch hier sind Mindestzahlen an Studienpunkten zu erreichen.
Zur Zulassung zu einem Postgraduierten-Studium ist entweder ein Bachelor- oder Mastergrad erforderlich. Ein Doktorandenstudium dauert in der Regel vier Jahre und umfasst neben dem Besuch von Seminaren das Verfassen einer schriftlichen Arbeit und deren öffentliche Verteidigung.
Neben dem Doktorandenstudium ist auch ein Lizentiatsstudium möglich, das in der Regel nach zwei Jahren abgeschlossen wird.
Detaillierte Informationen über das schwedische Hochschulsystem finden Sie bei der Swedish National Agency for Higher Education.
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Angehörige von Mitgliedstaaten der EU benötigen kein Visum; es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Innerhalb der ersten drei Monate muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Für die Dauer des Studienaufenthalts kann ohne spezielle Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgegangen werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der schwedischen Botschaft.
Links zu Job und Studium im Ausland
Schnellzugriff
TOP-Adressen
- Dekanat
- Vorlesungsverzeichnis
- Studienberatung
- Fachbereichsbibliothek
- Prüfungsamt
- Systemadministration
- Fachschaft
- AlumniUM




