Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster
Universität Bern
| Anzahl Studierende: | 11.500 |
| Gründungsjahr: | 1834 |
| Stadt: | Bern |
| Einwohnerzahl: | 127.000 |
| Geeignet für (Studienfach): | BWL, VWL, WI |
| Geeignet für (Studienabschluss): | Bachelor |
| Austauschplätze: | siehe Überblick Austauschuniversitäten |
| Semesterzeiten: | siehe Überblick Austauschuniversitäten |
| Vorlesungssprache: | Deutsch |
| Studiengebühren: | keine |
| Erasmus-Code: |
CH BERN01 |
| Bewerbung: | siehe Bewerbungsleitfaden |
| Ansprechpartner: | Sophie Wohlhage |
| Webseiten: | Universität Bern |
| Stadt Bern | |
| Erfahrungsbericht: |
Erfahrungsberichte Universität Bern |
| Fact Sheet: |
International Exchange Program |
Informationen über die Schweiz
Lebenshaltungskosten
Neben den Studiengebühren muss nach Erfahrung von Studierenden von einer Orientierungssumme von SFR 19.000,- bis SFR 29.000,- pro Jahr ausgegangen werden.
(1 Euro (EUR) = 1.4784 Swiss Franc (CHF); Stand: Januar 2010).
Unterkunft
Plätze in Studentenwohnheimen sind nicht immer verfügbar. Auf dem freien Wohnungsmarkt betragen die monatlichen Mieten durchschnittlich SFR 400,-. Die Preise können allerdings je nach Stadt und persönlichen Ansprüchen erheblich abweichen. (1 Euro (EUR) = 1.4784 Swiss Franc (CHF); Stand: Januar 2010).
Die Hochschulen verfügen über Wohnungs- und Zimmervermittlungsstellen für Studierende, die bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sind.
Hochschulen
Das schweizer Hochschulsystem kennt 12 anerkannte universitäre Hochschulen bestehend aus 10 kantonalen Universitäten und 2 Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie 7 Fachhochschulregionen, 15 Pädagogische Hochschulen sowie weitere vom Bund unterstützte Universitätsinstitutionen. Die Promotionsmöglichkeit besteht lediglich bei den universitären Hochschulen.
Die Seiten der Crus bieten Vorlesungsverzeichnisse online.
Ein Hochschulranking finden Sie auf den Seiten von Swissup.
Studiensystem
Das Studiensystem ist mit dem deutschen vergleichbar. Das Studienjahr ist in zwei ungefähr gleich lange Semester gegliedert. Das Herbstsemester beginnt am Montag der Woche 38 und das Frühlingssemester am Montag der Woche 8.
Die schweizer Hochschulen haben ihr Studiensystem zum großen Teil entsprechend der Bologna-Deklaration umgestellt. In diesem zweistufigem System ist der Bachelor der erste (180 ECTS-Punkte oder drei Jahre Vollzeitstudium) und der Master der zweite akademische Titel (90 - 120 ECTS-Punkte oder ein einundeinhalb bis zwei Jahre Vollzeitstudium). Ein Bachelor ist Voraussetzung, um zum Masterstudium zugelassen zu werden.
Da die Einführung des zweistufigen Systems noch nicht abgeschlossen ist, werden noch akademische Titel nach dem alten System verliehen. Danach ist das Lizentiat oder das Diplom der erste akademische Titel, welche nach einem erfolgreichen 4 bis 5-jährigen (in der Medizin 6-jährigen) Vollzeitstudium vergeben werden.
Das Doktoratsstudium setzt einen Master resp., ein Lizentiat oder Diplom mit guten Abschlussnoten voraus. Das Doktoratsstudium beinhaltet das selbständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) unter der Begleitung eines/r Hochschullehrers/-lehrerin.
Die Zulassung zu bestimmten Berufen ist mit staatlichen Prüfungen verbunden, die zum Erwerb des Berufsausweises führen, dem Patent oder Diplom (certificat/brevet).
Von Hochschule zu Hochschule und Fakultät zu Fakultät verschieden, werden Prüfungsreglemente herausgegeben. Sie legen den Studiengang vom Ziel her fest. Darüber hinaus werden immer häufiger verbindliche Studienpläne erlassen.
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Innerhalb der ersten Woche muss bei der zuständigen Fremdenpolizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Ausländischen Studierenden ist eine Beschäftigung neben dem Studium erlaubt, sofern diese die Studiendauer nicht verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft und beim Bundesamt für Migration.
Versicherung
In der Regel ist Ihre deutsche Krankenversicherung europaweit gültig. Informieren Sie sich aber dennoch rechtzeitig über die Reichweite Ihres Versicherungsschutzes und prüfen Sie, ob dieser im Ausland auch zusätzliche Leistungen (Zahnbehandlung, Selbstbehalt, Rücktransport) umfasst. Bitte denken Sie auch an eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung.
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