Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster

Verwendung der Studienbeiträge an der Fakultät

Auf der Grundlage des Studienbeitragsgesetzes NRW vom 16.03.2006 (Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen, HFGG) erhebt die Universität Münster aktuell Studienbeiträge in Höhe von 275 Euro pro Semester. Die Studienbeiträge werden zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt.

Die Universität Münster nutzt damit die Chance, durch den Einsatz der Studienbeiträge die Qualität von Lehre und Studienbedingungen gezielt und nachhaltig zu verbessern. Die Universität erhebt mit 275 Euro einen Beitrag, der am Bedarf orientiert ist und weit unter dem Landesdurchschnitt liegt.

An der Verteilung und Verwendung der Studienbeiträge haben die Studierenden entscheidenden Anteil. Die Berichte des Fachbereiches über die Verwendung der Studienbeiträge und die damit verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen werden an dieser Stelle veröffentlicht, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.

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